Erste Massnahmen bei einem Todesfall

  • Bei einem Todesfall zuhause wenden Sie sich an Ihren Hausarzt.

  • Bei einem Todesfall im Spital oder Altersheim werden die nötigen Schritte von der Spitalverwaltung / Heimleitung eingeleitet.

Bei Todesfällen von Einwohnern der Pfarrei Rohrdorf regelt das Bestattungsamt die vorzubereitende Bestattung. Zuerst ist unverzüglich ein Arzt aufzubieten. Stellt dieser den Tod fest, ist der Todesfall der Gemeindekanzlei anzumelden, welche die Einsargung, den Transport und die Beisetzung organisiert. Ärztliche Todesbescheinigung und allenfalls das Familienbüchlein sind zur Besprechung am nächsten Werktag mitzubringen.

Das Zivilstandesamt meldet den Todesfall im Pfarramt und spricht den Termin für die Bestattung ab.

 

Die Kirchlichen Dienste

Der für die Abdankungsfeier zuständige Seelsorger nimmt mit Ihnen, so schnell wie möglich Kontakt auf, um die Abdankung mit Ihnen vorzubereiten.

Trauergottesdienste (Abdankungsfeiern) können normalerweise in der für Sie zuständigen Kirche oder in der Abdankungshalle auf dem Friedhof gefeiert werden.

 

Dreissigster

Etwa 30 Tage nach dem Tod kann in einem Gottesdienst des verstorbenen Menschen gedacht werden.

 

Jahresgedächtnis

Ungefähr zur Zeit des Todestages treffen sich Angehörige jährlich zu einem Gottesdienst. Für diesen Brauch gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

In jedem Jahr neu wird der Termin rechtzeitig mit dem Pfarreisekretariat abgesprochen; Ein Hinweis im Pfarrblatt ist möglich.

Eine Jahrzeit-Stiftung für die Dauer von 10, 20 oder 25 Jahren wird abgeschlossen. Pro Jahr wird ein Gottesdienst gefeiert, im Pfarrblatt wird darauf hingewiesen.

 

Aus der Kirche ausgetreten?

Grundsätzlich ist ein solcher Entscheid auch über den Tod hinaus zu respektieren.

Falls die Angehörigen Mitglieder der Kirche sind und trotz des Austritts der verstorbenen Person eine kirchliche Bestattung wünschen, kann mit dem Pfarramt eine für alle Teile vertretbare Lösung gesucht werden.